Neue Kaderentwicklungstabellen 2023
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, anbei senden wir Euch die überarbeiteten und durch die Trainerkommission des BVDG am 28.04.22 beschlossenen Listen der neuen Kaderentwicklungstabellen (KET). Folgende weitere Erläuterungen fügen wir zum noch besseren Verständnis bei.
- Die angepasste KET ergibt jetzt im Bezug zur Weltklasse weiterhin Sinn und ist dementsprechend nach den derzeitigen Ergebnissen statistisch angepasst.
- Die erfassten Daten berücksichtigen die WM 2018 und 2019 für alle Gewichtsklassen.
- Die Aktualisierung der Normen erfolgt jährlich mit Hinzufügen der jährlichen WM im grundsätzlichem 3-Jahresrythmus, ohne Berücksichtigung der OS. Die älteste Daten-WM wird demzufolge jährlich herausgenommen. Beginnend mit aktuell 2018 und 2019, dann 2018, 2019 und 2022, dann 2019, 2022 und 2023, etc. Des Weiteren werden die Gewichtsklassen alle 4 Jahre bei Bedarf angepasst, wenn neue Olympische Gewichtsklassen festgelegt werden sollten (also frühestens ab 2025, wenn dies durch das IOC/IWF neu entschieden werden sollte).
- Der Olympiakader ist in der neuen KET nicht mehr separat ausgewiesen. Dieser wird von Seiten des DOSB mit einer Platzierung von mindestens Platz 8. bei einer WM oder OS bestimmt, sodass wir keine Normen mehr dafür in Anwendung bringen.
- Der PK wird nach den neuen KET erst mit 20 Jahren zur Anwendung kommen. Grundsätzlich hat jede/r Athlet/in Anspruch zur Aufnahme in den PK, sofern er die entsprechende Norm seines Jahrgangs erfüllt hat. Jüngere Athleten/innen, die die Norm der 20-jährigen erfüllen, haben ebenfalls die Möglichkeit in den PK aufgenommen zu werden.
- Der NK1 wird in 2022 für das Jahr 2023 für den männlichen als auch weiblichen Bereich von 16 – 25 Jahre und ab 2023 von 17 bis 25 Jahre geführt. Mit dieser Alterstspanne bleibt uns genügend Zeit unsere Athleten auf dem Weg zur Weltklasse über einen ausreichenden Zeitraum realistisch beurteilen zu können.
- Die Regelung, der 2-jährigen Zeitspanne zur Erfüllung der entsprechenden Kadernorm bleibt bestehen. Die „Retardierten“– Regelung wird für den Kader 2023 gestrichen. Nach Rücksprache mit dem IAT, verliert sich dieser Effekt in diesem Altersbereich.
- Der PK wird ab dem Jahr 2023 für den Altersbereich 20 – 28 Jahre zur Anwendung kommen. Ein Verbleib für ältere Athleten/innen setzt voraus, dass die PK-Norm 28 Jahre in jedem Fall erfüllt und eine olympische Perspektive vorhanden ist. Die endgültige Entscheidung trifft der BT m/w in Abstimmung mit dem Sportdirektor.
- Sollte sich ein/e Athlet/in im laufenden Kalenderjahr für eine internationale Meisterschaft qualifizieren und zum Einsatz kommen, kann er/sie in den Bundeskader aufgenommen werden, solange noch freie Kapazitäten vorhanden sind.
- Für den Fall, dass mehr Athlet/innen die Norm erfüllen als Plätze vorhanden sind, entscheidet die Differenz zur Norm über die Rangfolge. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei der Rangfolge die Normerfüllung des laufenden Jahres Vorrang gegenüber des Zweitjahres hat.
- EK werden außerhalb der Kaderobergrenze behandelt und unterliegen anderen noch zu erarbeitenden Kriterien.
Diese KET kommen zum 01.01.2023 zur Anwendung und dienen als Grundlage der Bundeskadereinordnung 2023.
Für Athlet*innen, welche zur Halbjahreskaderüberprüfung 2022 die Kadernorm für den NK1 erreichen wollen, kommen noch die alten KET 2022 zur Anwendung.
Hinsichtlich des PK ist festgelegt, dass diese nur in den olympischen Gewichtsklassen Anwendung finden werden.
Für (junge) Athleten/innen, welche sich auf dem Weg in eine neue Olympische Gewichtsklasse befinden, legen die drei Bundestrainer in Abstimmung mit dem Sportdirektor fest, welche Norm erbracht werden muss. Diese orientieren sich an den Nicht-olympischen Gewichtsklassen (NK1).
Mit dem DOSB und in Abstimmung mit dem BMI ist festgelegt, dass die Kaderobergrenzen für den NK1 bis Olympiakader für den BVDG in der Summe 45 Kaderathlet*innen nicht übersteigen darf.
Mit freundlichen Grüßen,
Sabrina Gebhardt
i.A. Frank Mantek (Sportsdirektor & Geschäftsführer BVDG LSP gGmbH)