Aktuelle Informationen: Neue Corona-VO und RVO zu § 15 ThürSportFG
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreund*innen,
kurz vor dem Osterfest möchte ich Ihnen / Euch noch ein paar aktuelle Informationen vom heutigen Tage weitergeben.
1. Aktuelle Corona-Sondereindämmungsverordnung vom 1. April 2021
Die neue Corona-Sondereindämmungsverordnung für den Freistaat Thüringen, die zum 1. April in Kraft getreten ist, untersagt weiterhin den organisierten Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen sowie nicht-öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel bis mindestens 24. April 2021.
Demnach bleibt medizinisch notwendiger Rehasport (auf Ausstellung eines ärztlichen Rezeptes) ebenso erlaubt wie Individualsport (allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes) unter freiem Himmel.
Eine Veränderung hat es in § 35 Absatz 2 Nr. 3 gegeben. Demnach wurde die Beschränkung auf die olympischen Sportarten genauso aufgehoben wie die Beschränkung auf die Bundeskader! Der Text lautet nunmehr:
„Ausgenommen von der Untersagung sind auch der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Profisportvereinen und Kaderathleten der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten sowie Kaderathleten des Bundes und des Landes von Special Olympics Deutschland.“
Sportvereine, die entgegen der Verordnung einen organisierten Sportbetrieb durchführen – dazu gehören neben dem Trainings- und Wettkampfbetrieb auch Aus- und Fortbildungen, Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen (allesamt in der Präsenzform) können mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 3.000 Euro belangt werden!
Wir werden die Entwicklung der Infektionslage weiter genau beobachten und die Gespräche mit den zuständigen Ministerien bzw. sportpolitischen Sprechern der Parteien fortsetzen, um verantwortungsbewusst eine Rückkehr zum organisierten Sportbetrieb für alle Vereine und Verbände vorzubereiten.
2. Save The Date: Informationsveranstaltung „Sport und Corona“ am 19. April 2021
Leider scheint uns das Thema „Corona“ noch längere Zeit zu beschäftigen. Angesichts steigender Fallzahlen und mehr betroffenen Personen, darunter auch vermehrt Kinder und Jugendliche oder auch Sportler*innen, möchten wir alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung „Sport und Corona“ einladen. Die Online-Veranstaltung wird am 19. April 2021 um 18.30 Uhr über die Videoplattform des LSB Thüringen stattfinden.
Oberarzt PD Dr. med Daniel Kämmerer von der Zentralklinik Bad Berka, einer der Thüringer Schwerpunktkliniken bei der Behandlung von Covid-Patienten, wird über die derzeitige Behandlungssituation informieren und fundierte medizinische Kenntnisse weitergeben, welche Folgen eine Covid-Erkrankung haben kann und wie sie sich auch speziell für Sportler auswirken kann. Es besteht die Möglichkeit zu einem intensiven Austausch und zu Fragen!
Den Link zur Veranstaltung werden wir ca. eine Woche vor der Veranstaltung versenden.
3. Inkrafttreten der Rechtsverordnung zu § 15 ThürSportFG
Die Thüringer Verordnung zur Regelung der Nutzung von Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen (Thüringer Sport- und Spielanlagen-Nutzungsverordnung -ThürSportSpAnlNVO-) wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen in der Ausgabe vom 31. März 2021 veröffentlicht. Die tritt damit heute in Kraft.
Das TMBJS wird in Kürze einen FAQ-Katalog veröffentlichen, welcher bei Bedarf stetig erweitert werden wird.
Wir werden in den anstehenden Beratungen nach Ostern zu den Inhalten der RVO detailliert berichten.
Der Text der Verordnung ist dem angefügten GVO Thüringen (ab Seite 158 zu entnehmen).
Auch wenn es länger gedauert hat bis die Rechtsverordnung nun in Kraft getreten ist, sind wir der Meinung, dass sich der Einsatz und der Aufwand dafür gelohnt hat. Einerseits stellt er die Vereine und Verbände, welche zu sportlichen Zwecken Schwimmhallen und Freibäder nutzen, grundsätzlich mit den anderen Nutzern des organisierten Sports gleich und andererseits werden viele Detailfragen geregelt, die in der Vergangenheit für Diskussionen oder Unsicherheiten geführt haben. Und sicher gibt es immer noch Verbesserungsbedarf! Deshalb sind wir an Rückmeldungen bei Fragen oder Problemen sehr interessiert und werden an dem Thema auch bei der weiteren Umsetzung des ThürSportFG dranbleiben.
Abschließend wünsche ich allen trotz der aktuell schwierigen Umstände ein erholsames Osterfest!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zirkel
Hauptgeschäftsführer