Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Situation

Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Situation

Wiederaufnahme Sportbetrieb – Neue TMBJS-Verordnung vom 16.07.2020

Wir bewegen uns weiter in die richtige Richtung – hin zu einem Sporttreiben im Verein, wie wir es kennen und lieben. 

Mit einer „Änderung der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb“ vom 16.07.2020 sind ab sofort auch Sportveranstaltungen mit maximal 200 Zuschauern unter freiem Himmel erlaubt. Eine höhere Zuschauerzahl kann vom zuständigen Gesundheitsamt zugelassen werden. Auch dafür sind wieder Infektionsschutzkonzepte zu berücksichtigen, die vor allem einen kontrollierten Ab- und Zugang sowie geeignete Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes gewährleisten. 

Weiterhin sind die bisherigen Dokumentations- und Meldepflichten zur Ermittlung von Infektionsketten und Kontaktpersonen nur noch für Training, Wettkämpfe sowie weitere Zusammenkünfte, die in geschlossenen Räumen stattfinden, erforderlich. 

Nach wie vor muss für die Durchführung von Sportveranstaltungen ein Infektionsschutzkonzept beim zuständigen Gesundheitsamt zur Genehmigung vorgelegt werden. Wir empfehlen, gerade im Hinblick auf den bevorstehenden Beginn des Liga- und Punktspielbetriebes, ein allgemein gültiges Infektionsschutzkonzept (siehe LSB-Handlungsempfehlungen im Anhang) inklusive einer angehängten Liste mit den Terminen und Veranstaltungsorten und der Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.

Corona-Überbrückungshilfe: Finanzhilfeprogramm auch für gemeinnützige Organisationen

Ab sofort können, neben Unternehmen und Selbstständigen, auch gemeinnützige Organisationen, welche dauerhaft am Markt tätig sind, eine sogenannte Corona-Überbrückungshilfe beantragen. Sie gilt für maximal drei Monate. Der Antrag ist bis zum 31. August 2020 über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen. 

Fördervoraussetzung ist, dass der Umsatz (einschließlich Spenden und Mitgliedsbeiträge) in den Monaten April und Mai zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Förderfähige Kosten sind zum Beispiel Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Darlehen, Leasingraten, Steuerberatungskosten, Grundsteuern oder Raumkosten (Wasser, Strom, Reinigung usw.). 

Weitere Informationen hierzu erhalten sie unter:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
https://www.aufbaubank.de/Corona

Verlängerung von Übungsleiter- und Vereinsmanagerlizenzen 

Für die Lizenzen Übungsleiter C – sportartübergreifender Breitensport, Übungsleiter B – Sport in der Prävention sowie Vereinsmanager C und B gilt Folgendes: 

Lizenzen mit einem Ablaufdatum 31.12.2020 bleiben im Jahr 2021 förderfähig, auch wenn sie (noch) nicht verlängert worden sind, d.h. eine gesonderte Verlängerung für nur ein Jahr ist nicht erforderlich. Sofern bis Ende 2021 die entsprechenden Fortbildungsnachweise vorliegen, kann eine Verlängerung im Laufe des kommenden Jahres entsprechend der Gültigkeitsdauer der Lizenzstufe erfolgen. 

Lizenzen mit dem Ablaufdatum 31.12.2019 hätten regulär bis Ende 2019 verlängert werden müssen und sind in 2020 noch förderfähig. Um auch in 2021 weiterhin förderfähig zu sein, bedarf es einer Verlängerung. Aufgrund der in den kommenden Monaten noch stattfindenden Fortbildungen gibt es keine Veranlassung zu einer pauschalen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Sollte im Einzelfall aufgrund der Corona-Pandemie tatsächlich eine Verlängerung in diesem Jahr nachweisbar nicht möglich sein, kann es auf Antrag Ausnahmen geben. 

Stichtag für die Berücksichtigung von Lizenzen für die Vereinsförderung ist der 31.10.

Dankeschön Ehrenamt 2020

Auch wenn die Rahmenbedingungen für die jährliche Auszeichnungsveranstaltung „Dankeschön Ehrenamt“ in diesem Jahr noch unklar sind, bitten wir unsere Mitgliedsorganisationen wieder darum, Vorschläge verdienstvoller Sportorganisator*innen, Trainer*innen und Kampf- und Schiedsrichter*innen bis zum 6. September 2020 beim LSB Thüringen einzureichen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Sportabzeichen-Wettbewerb auf 2021 verschoben – Sportabzeichentreffs werden belohnt

LSB Thüringen und die Sparkassen Finanzgruppe Hessen-Thüringen hatten 2020 gemeinsam die Sportabzeichen-Vereins-Challenge ausgerufen. Doch Corona und die Pandemie brachte den Sportbetrieb zum Stillstand. Bis heute gibt es regional völlig verschiedene Verordnungen und Maßnahmen, ob und wie Sportstätten von den Vereinen wieder genutzt werden dürfen. Aufgrund dieser ungleichen Behandlung zur Sportstättennutzung in den verschiedenen Kreisen wurde beschlossen, dass der Sportabzeichen- Vereinswettbewerb 2020 entfällt, eine Fortsetzung ist für 2021 geplant. 

Der Landessportbund Thüringen wird jedoch alle Vereine, Sportfachverbände sowie Kreis- und Stadtsportbünde mit jeweils 250 Euro unterstützen, die Sportabzeichen-Treffs nicht nur für ihre Mitglieder, sondern auch für die Öffentlichkeit anbieten. 

Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein: 

  • mindestens ein lizenzierter Prüfer mit gültiger Lizenz bis Ende 2020, 
  • 2020 müssen von August bis November vier öffentliche Termine für eine kostenfreie Sportabzeichenabnahme angeboten werden.
  • Bewerbung der Treffs in den Onlinemedien des Vereins oder Verbands 

Anmeldung der Sportabzeichentreffs per per E-Mail (a.weidensee@lsb-thueringen.de) bis zum 15. August (Name und Erreichbarkeit Ansprechpartner, Datum, Uhrzeit, Ort der Abnahmen, angebotene Disziplinen).

Die für den 11. September 2020 geplante Auszeichnungsveranstaltung des Wettbewerbes 2019 muss coronabedingt ausfallen. Alle Preisträger erhalten ihre verdienten Prämien sowie pro abgelegtem Sportabzeichen einen Euro für Kinder- und Jugendliche und 0,50 Euro für jeden Erwachsenen. 

Dankeschön für die Zusammenarbeit in den zurückliegenden Wochen 

Im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Vorstandes des LSB möchte ich mich ausdrücklich für die enge Abstimmung und konstruktive Mitwirkung bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie bedanken. Sicherlich wird uns die Situation auch im Herbst noch weiter beschäftigen. Im guten Miteinander werden wir aber auch diese Hürden gemeinsam gut bewältigen können. Bis dahin wünschen wir Euch bzw. Ihnen einen entspannten Sommer, eine erholsame Urlaubszeit und insbesondere viel Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zirkel
Hauptgeschäftsführer

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