Neue Infektionsschutzverordnungen

Neue Infektionsschutzverordnungen

Wieder Zuschauer im Hallensport erlaubt, Gruppengrößen-Beschränkungen aufgehoben

Die neue Infektionsschutzverordnung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO – hier eine Nichtamtliche Lesefassung) zum organisierten Sportbetrieb ermöglicht einen weitestgehenden Regelbetrieb im Sport. Sie soll bis zum 14. Februar 2021 gelten. Nun dürfen auch bei Hallensportarten wieder Zuschauer anwesend sein. Hier gilt, ebenso wie bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel, dass die Genehmigung eines entsprechenden vereins- und sportartspezifischen Infektionsschutzkonzeptes durch die Gesundheitsämter vorliegen muss, unabhängig von der Anzahl der Zuschauer. Aufgehoben sind auch die bisherigen Beschränkungen für Gruppengrößen beim Trainingsbetrieb in Sporthallen.

Stufenplan sieht nur noch lokale Einschränkungen bei ansteigenden Infektionszahlen vor

Zudem regelt ein Stufenplan in Form eines Ampelsystems, das je nach Infektionsgeschehen entsprechende einschränkende Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden, sollten die Infektionszahlen in einzelnen Regionen zu stark ansteigen.

Derzeit steht die Ampel in allen Regionen auf grün, das heißt, ein Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz ist möglich (siehe § 48 der Sport-Verordnung). In Phase gelb wird der Regelbetrieb lokal eingeschränkt einhergehend mit einem erhöhten Infektionsschutz (siehe § 49 der Sportverordnung). Bei drastisch steigendem Infektionsgeschehen – Phase rot – kommt auch wieder eine Schließung von Sportanlagen in Betracht (siehe § 50 der Sportverordnung).

LSB Thüringen setzte sich für Gleichbehandlung von Breiten- und Profisport ein 

Eine Ausnahmeregelung in Phase gelb, wenn Zuschauer in Sporthallen nicht mehr zugelassen werden können, ist für Profisportvereine (Lizenzspielbetrieb 1. bis 3. Bundesliga) eingeräumt. Der LSB Thüringen versteht die Regelung des Ministeriums im Sinne der wirtschaftlichen Existenzgrundlage für Profisportvereine. Als Dachorganisation aller Sportvereine und Mannschaften hatte sich der LSB jedoch für eine gleichberechtigte Regelung für den Breiten- und Profisportbereich eingesetzt. Die vorgenommene Differenzierung ist auch unter Infektionsschutzaspekten nur schwer nachvollziehbar.

Forderung nach Öffnung aller Turn- und Sporthallen 

Darüber hinaus fordert der LSB, dass bisher geschlossene Turnhallen mit Beginn des neuen Schuljahres auch wieder für den Vereinssport geöffnet werden. Nicht wenige Turnhallen sind seit Mitte März durchgängig geschlossen geblieben. Hier hofft der LSB Thüringen auf die Offenheit der Kommunen und Landkreise. Es gab aber auch positive Beispiele, in denen kommunalen Turnhallen entgegen der Gewohnheiten auch in den Sommerferien durchgängig für den Vereinssport geöffnet waren, so etwa im Kyffhäuserkreis.

Veranstaltungen mit mehr als 50 bzw. 100 Personen anzeigepflichtig

Die neue Grundverordnung (2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO – hier eine Nichtamtliche Lesefassung), welche am 30.08.2020 in Kraft tritt regelt in § 7 Absatz 3, dass nicht öffentliche Veranstaltungen, wie etwa Mitgliederversammlungen etc., in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Personen oder unter freiem Himmel mit mehr als 100 Personen, mindestens zwei Werktage zuvor dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen sind. Infektionsschutzvorkehrungen und Maßnahmen zur Nachvollziehbarkeit der Teilnehmenden sind auch hier zu treffen.

Kurzarbeit in LSB-Geschäftsstelle aufgehoben

Zum 1. September 2020 wird die anteilige Kurzarbeit in der Geschäftsstelle des LSB Thüringen aufgehoben. Wir bedanken uns für das Verständnis, sollte es zu etwaigen Einschränkungen in der Erreichbarkeit der Mitarbeitenden gekommen sein.

Dies soweit ein erster Überblick über die Regelungen der neuen Verordnungen. Die LSB-Handlungsempfehlungen werden wir Anfang der kommenden Woche entsprechend anpassen und veröffentlichen.

In den kommenden Tagen werden wir sowohl bei den Konferenzen der KSB/SSB (22.09.) und der Sportfachverbände (21.09.), als auch bei den Web-Konferenzen mit den Vereinsberater*innen (08.09.) und den Geschäftsführer*innen der Sportfachverbände (10.09.) Gelegenheit zum Austausch haben.

Spätestens bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen,

Thomas Zirkel
Hauptgeschäftsführer

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